Hauswirtschaft
Behandlungspflege
Grundpflege
Pflegeleitbild
Sollten Sie nicht mehr selbst Ihren Haushalt führen können, aber weiterhin Ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen wollen, können Sie von unseren freundlichen und versierten Hauswirtschaftshelferinnen die hauswirtschaftliche Versorung verrichten lassen. Sie haben mitunter Anspruch auf einen Zuschluss der Krankenkasse. Sollten Sie allerdings pflegebedürftig sein und über eine Pflegestufe verfügen, ist die hauswirtschaftliche Versorgung Bestandteil der Grundpflege nach SGB V.
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