Kurzzeitpflege
Hauskrankenpflege
Stationäre Pflege
Tagespflege
Als Kurzzeitpflege bezeichnet man die vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer stationären Pflegeeinrichtung. Vorübergehend bedeutet in diesem Zusammenhang ein Zeitraum von bis zu vier Wochen im Kalenderjahr.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme wurde beispielweise dafür geschaffen, um den Zeitpunkt nach einem Krankenaufenthalt bis zur Verfügungstellung eines Pflegeplatzes zu überbrücken. Die Kurzzeitpflege kann aber auch bis zur vollständigen Wiederherstellung der körperlichen und geistigen Konstitution genutzt werden, was exemplarisch nach schweren Operationen oder Therapien der Fall sein kann.

Des Weiteren können pflegende Angehörige die selber erkranken, eine Kur oder einen Urlaub benötigen, Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit in unserer modernen Pflegeeinrichtung gut versorgt wissen. Unser Haus verfügt über eine Kapazität von 10 Pflegeplätzen, dort werden die Patienten 24 Stunden liebevoll betreut.

Die Leistungen die im Rahmen der Kurzzeitpflege ermöglicht werden, sind Bestandteil der Pflegeversicherung und werden in § 42 SGB XI geregelt.

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