Behandlungspflege
Grundpflege
Hauswirtschaft
Pflegeleitbild
In der Gegenwart wird die Behandlungs-und Grundpflege in der Fachliteratur nicht mehr eigenständig definiert. Einzig aus sozialrechtlichen Belangen und als Unterscheidung der Tätigkeitsmerkmale des Pflegepersonals findet diese noch Anwendung. Die so genannte Behandlungspflege darf nur von qualifiziertem Personal mit entsprechend examinierter Ausbildung als Altenpfleger/in oder Krankenschwester-/pfleger erbracht werden.
Behandlungspflege ist u.a. ein Bestandteil der häuslichen Krankenpflege und kann stationär wie ambulant erbracht werden. Hinsichtlich der Leistungserbringung unterscheiden sich die jeweiligen Kostenträger. Stationäre Behandlungspflege wird als Betreuungsleistung der Pflegeversicherung erbracht.

Bestandteile der Behandlungspflege sind u.a. alle Maßnahmen die dazu beitragen, die Verschlimmerung einer Erkrankung zu verhindern oder Beschwerden die durch Gebrechen und Schwersterkrankungen verursacht werden zu lindern.

Wir sind diesbezüglich der richtige Partner und können auf fundiertes Wissen, langjährige Erfahrungen und hochqualifiziertes Personal verweisen.

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